Mittwoch, 4. Februar 2015

Diebstahl von Damenschuhen - mehr als nur Fauxpas (falscher Schritt)

Irina Wolff



("Schuh-")Diebstahl ist mehr als nur ein Fettnäpfchen, denn stehlen ist unstreitig strafbar! Es gibt allerdings Urteile, die in die Geschichte eingehen. Manche, da sie nach jahrelangem Streit höchstrichterlich vom BGH gefällt werden. Oder, da sie so skuril sind, dass man sie nie vergisst. Dies kann selbst bei Amtsgerichsurteilen der Fall sein. Wie z.B. eines aus 2009. Am 29.06.09 wurde ein 60 Jahre alter Mann vor dem AG Stuttgart zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtete die StZ am 30.06.2009. Der Angeklagte habe bis zuletzt bestritten, in den vergangenen zwei Jahren mehrmals Autos aufgebrochen zu haben, um aus den Fahrzeugen Damenschuhe zu stehlen.Die Einlassung des Angeklagten, er hab edie 150 Paar Damenschuhe allesamt auf dem Sperrmüll oder in der Altkleidersammlung gefunden, wurde als nicht glaubhaft eingestuft. Er brach nach Überzeugung des Gerichts  mehrfach Autos (es gab einen glaubhaften Zeugen) auf und hatte auch der Nachbarin Schuhe gestohlen. Während man beim Sperrmüll noch geteilter Meinung sein kann, ob der Eigentümer sein Eigentum aufgab und für jeden "Fußgänger" zur Mitnahme anbietet, hat der Spender bei Altkleidersammlung i.d.R. die Absicht, das Eigentum auf den "angekündigten Sammler", der oft für gemeinnützige Zwecke, z.B. die Diakonie sammelt, zu übertragen. Nicht jedoch an private Sammler. Diese Ausrede hätte ihn vor Strafe nicht geschützt.


Silke Schneider-Flaig