Kniggereporterin
Mittwoch, 9. Dezember 2020
Mittwoch, 4. Februar 2015
Diebstahl von Damenschuhen - mehr als nur Fauxpas (falscher Schritt)
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| Irina Wolff |
("Schuh-")Diebstahl ist mehr als nur ein Fettnäpfchen, denn stehlen ist unstreitig strafbar! Es gibt allerdings Urteile, die in die Geschichte eingehen. Manche, da sie nach jahrelangem Streit höchstrichterlich vom BGH gefällt werden. Oder, da sie so skuril sind, dass man sie nie vergisst. Dies kann selbst bei Amtsgerichsurteilen der Fall sein. Wie z.B. eines aus 2009. Am 29.06.09 wurde ein 60 Jahre alter Mann vor dem AG Stuttgart zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtete die StZ am 30.06.2009. Der Angeklagte habe bis zuletzt bestritten, in den vergangenen zwei Jahren mehrmals Autos aufgebrochen zu haben, um aus den Fahrzeugen Damenschuhe zu stehlen.Die Einlassung des Angeklagten, er hab edie 150 Paar Damenschuhe allesamt auf dem Sperrmüll oder in der Altkleidersammlung gefunden, wurde als nicht glaubhaft eingestuft. Er brach nach Überzeugung des Gerichts mehrfach Autos (es gab einen glaubhaften Zeugen) auf und hatte auch der Nachbarin Schuhe gestohlen. Während man beim Sperrmüll noch geteilter Meinung sein kann, ob der Eigentümer sein Eigentum aufgab und für jeden "Fußgänger" zur Mitnahme anbietet, hat der Spender bei Altkleidersammlung i.d.R. die Absicht, das Eigentum auf den "angekündigten Sammler", der oft für gemeinnützige Zwecke, z.B. die Diakonie sammelt, zu übertragen. Nicht jedoch an private Sammler. Diese Ausrede hätte ihn vor Strafe nicht geschützt.
Silke Schneider-Flaig
Mittwoch, 9. April 2014
Benimm im Ausland
| Foto: Silke Schneider-Flaig |
erschienenen Hinweise behalten daher ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für China. Der Kleine China-Knigge mit chinesischer Etikette für Urlauber und Geschäftsleute auf akademie.degibt Hinweise zu Begrüßung, Essen, Trinkgeld, Gastgeschenken, Small-Talk-Sünden, Alkohol, Trinkgeld und dem komplexen Thema "Männer und Frauen" allgemein.
Mittwoch, 2. April 2014
Herrenlose Damenschuhe
| Foto: Silke Schneider-Flaig |
“Bei längeren Fahrten tragen Damen gerne bequeme Schuhe, beim Gang in die Raststätte wird das Schuhwerk gewechselt und vor Wiederantritt der Fahrt auf dem Autodach zwischengelagert“, erklärt Henning Kraus vom Landesbetrieb Mobilität das Phänomen verloren gegangener Damenschuhe auf der Autobahn.
LKW-Fahrer hingegen stellten Schuhe beim Wechseln aufs Trittbrett und vergessen sie beim Losfahren. Der erste falle schon nach kurzer Strecke auf die Fahrbahn, der zweite meist ein paar Kilometer weiter.
Natürlich gehen nicht nur Schuhe verloren. Selbst ein Lama und ein Känguru. Der Informatiker Robert Heret und sein Kollege Samater Liban führen auf ihrer Internetseite ladungsverlust.de Buch darüber, was alles auf (hessischen) Autobahnen verloren geht, bzw. wann. Demnach gehen donnerstags die meisten Dinge verloren, sonntags die wenigsten. Allerdings wurde nirgends erwähnt, ob die Gefahr, dass Schuhe verloren gehen, da sie auf dem Dach abgestellt werden, bei Cabrio-Fahrten geringer ist, bzw., ob dies ggf. wetterabhängig ist.
Diese Phänomene sind aber auch unter juristischen Aspekten interessant. In Einzelfällen müsste geprüft werden, ob nach § 985 Abs.1 BGB ein Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen erfolgt. Dies hängt lt. § 959 BGB wiederum davon ab, ob der Eigentümer in der Absicht handelte, auf das Eigentum zu verzichten und den Besitz am Schuh aufgab. Und prinzipiell müsste die Person, die die verlorene Sache (also die Schuhe) findet und an sich nimmt, dies lt. § 965 BGB dem Verlierer oder Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich anzeigen. Sollte man die Empfangsberechtigten nicht kennen, was in solchen Fällen anzunehmen ist, da sich eventuelle Augenzeugen das das PKW-Kennzeichen nicht notiert haben, müssten sie den Fund und die Umstände, die für die
Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Aber gem. § 965 II 2 BGB entfällt dieses Problem, wenn die Sache nicht mehr als zehn Euro wert ist.
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Tipp: Schuhrechnungen über zehn Euro aufbewahren.
Silke Schneider-Flaig
Donnerstag, 20. März 2014
Kniggereporterin
In meinen Büchern , z.B. "Der neue große Knigge" (ISBN: 3-8174-5746-4, EAN-Code 978817457465 - erhältlich bei Amazon u.a.) geht es um Beruf und Karriere - auch in Zusammenhang mit "Kleider machen Leute". Denn wie man sich kleidet so wirkt man... Dazu zählen auch Schuhe. Ein beliebtes Thema - insbesondere bei Frauen.
Daher erscheinen in dem Blog Beiträge zum Thema Benimm
tAutorin unter
http://www.knigge-buecher.de
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